Neue Ventilatorverordnung (EU) 2024/1834 („ErP2026“): strengere Effizienzanforderungen ab 2026

Die neue Ventilatorverordnung (EU) 2024/1834 („ErP2026“) verschärft ab Juli 2026 beziehungsweise ab 2027 die Mindesteffizienzanforderungen für Ventilatoren im Leistungsbereich von 125 W bis 500 kW. Damit betrifft sie faktisch nahezu alle HVAC-Ventilatoren in RLT-Geräten, Kaltwassersätzen, Rückkühlern und Wärmepumpen.
Für Hersteller und Integratoren bedeutet das strengere Wirkungsgradvorgaben, erweiterte Nachweispflichten auf Geräteebene und ein noch genaueres Verständnis des Gesamtsystems aus Ventilator, Motor und Steuerung. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsanlagen besteht jedoch nicht.
Rechtsrahmen und zeitlicher Geltungsbeginn
- Die Anforderungen an Ventilatoren wurden 2024 überarbeitet und in der Verordnung (EU) 2024/1834 neu gefasst; in der Praxis wird dafür häufig die Bezeichnung „ErP2026“ verwendet.
- Die verschärften Grenzwerte gelten ab dem 24.07.2026. Für in Produkte integrierte („embedded“) Ventilatoren gilt eine Übergangsfrist bis zum 24.07.2027.
- Die Verordnung wurde noch auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG erlassen. Seit dem 18.07.2024 gilt die neue horizontale Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 („ESPR“), die diese Richtlinie schrittweise ablöst und die Grundlage für weitergehende Nachhaltigkeitsanforderungen schafft, etwa an Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Bestehende Durchführungsverordnungen wie die Ventilatorverordnung bleiben dabei in Kraft.
- Mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2481 vom Dezember 2025 wurden unter anderem Begriffsbestimmungen, Prüftoleranzen und die Übergangsbestimmungen für integrierte Ventilatoren und Ersatzventilatoren präzisiert.
Und was bedeutet das für den Schall?
Effizientere Ventilatoren arbeiten oft mit anderen Drehzahlen, Laufraddurchmessern und Betriebspunkten – das verändert auch das Geräuschspektrum und die verfügbare Pressung für eine Schallhaube. Die Auswirkungen auf den Schall haben wir in einem PDF zusammengefasst, das dem Beitrag auf LinkedIn beiliegt.
Zuerst erschienen auf silent-mode.com
